Registrierkassenpflicht, RKSV und die Anbindung an fiskaly SIGN AT.
Vorbemerkung: Ich bin weder Jurist noch Steuerberater – maßgeblich sind die Angaben des österreichischen Finanzministeriums (BMF) und der aktuelle Verordnungstext im RIS.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) legt fest, welche technischen Anforderungen elektronische Registrierkassen in Österreich erfüllen müssen, damit sie gegen Manipulation geschützt sind. Sie konkretisiert die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach der Bundesabgabenordnung (§ 131b und § 132a BAO).
Kern der RKSV ist, dass jeder Beleg elektronisch signiert wird. Dazu braucht jede Kasse Zugriff auf eine Signaturerstellungseinheit. Jeder Barumsatz wird in einem Umsatzzähler fortgeschrieben und über eine Signaturkette mit den vorhergehenden Belegen verknüpft. Die Signatur wird als maschinenlesbarer Code (in der Regel als QR-Code) auf den Beleg gedruckt, sodass sich jeder Beleg nachträglich prüfen lässt.
Wichtige Bestandteile der RKSV sind außerdem:
Weitere Informationen bietet das BMF unter bmf.gv.at – Registrierkassen.
OrderSprinter hat seit Version 2.8.1 eine Schnittstelle zu SIGN AT von fiskaly eingebaut. SIGN AT ist eine cloudbasierte Signaturerstellungseinheit nach der RKSV. Eine eigene Signaturkarte mit Kartenleser ist damit nicht nötig.
fiskaly bietet SIGN AT nicht direkt für Endkunden an, sondern arbeitet ausschließlich mit Partnern zusammen. Für den Zugang zu SIGN AT und für Unterstützung beim Betrieb von OrderSprinter in Österreich gibt es deshalb einen kommerziellen Service:
Dort erhalten Sie das fiskaly-SIGN-AT-Zertifikat und auf Wunsch Hilfe bei der Einrichtung, z. B. bei der Installation von OrderSprinter, der Einrichtung der Bondrucker und der Ersteinrichtung der RKSV-Anbindung. Die Konditionen finden Sie auf der Webseite von OrderSprinter Austria.